SPerber – Bericht aus dem Einwohnerrat – Dezember 2023
Bericht und Antrag zum Reglement über die schulergänzende Tagesstruktur
Am 14. Dezember 2023 konnten wir im Einwohnerrat ein erstes Mal über das neue Reglement für die familienergänzende Kinderbetreuung (Tagesfamilien und -strukturen) diskutieren. Mit dem Reglement werden alle wichtigen Aspekte für Qualität, Angebot (zB. Ferienhort, Tagesfamilien), Betreuung sowie Finanzierung festgelegt. Daraus entstehen viel mehr Verbindlichkeit und Planungssicherheit für Familien,
Behörden und Politik als bisher. Viel Diskussionen entstanden, weil eine Warteliste geführt werden soll und die Kündigungsfrist 3 Monate beträgt.
[1] Die Warteliste müsse geführt werden, weil sonst der Betreuungsschlüssel nicht mehr eingehalten werden könne. Wer also mit seinen Kindern während dem Schuljahr nach Kriens zieht, muss seine Kinder in die Schule schicken und verzichtet darauf, dass sie dort dann auch Mittagessen könnten. Mit der folgende Formulierung könnte diese Einschränkung für Familien behoben werden. «Treten Kinder während dem Schuljahr in die Tagesstrukturen ein, so darf der Betreuungsschlüssel angepasst werden.»
[2] Wer während dem Schuljahr seine Stelle wechselt oder in eine andere Gemeinde umzieht, muss die Kinderbetreuung während drei Monaten weiterbezahlen. Dies führt für Familien zu finanziellen Zusatzbelastungen, weil im alten und im neuen Angebot während drei Monaten doppelt bezahlt werden muss. Der Antrag, dass in begründeten Fällen die Kündigungsfrist auf 1 Monat reduziert werden könnte, scheiterte an der bürgerlichen Mehrheit im Einwohnerrat. Wir sind mit dem Reglement zufrieden, sehen aber auch, dass das Angebot der familienergänzenden Kinderbetreuung noch deutlich besser an die Schule angepasst werden muss. Familien sind heute mobiler als früher. Gute Vereinbarkeit von Beruf und Familie zeichnet sich deshalb dadurch aus, dass Kinderbetreuung und Schule ohne versteckte Eintritts- oder Austrittshürden eingerichtet werden. Das werden wir im März 2024 in der abschliessenden Diskussion ums neue Reglement einbringen.
Wir ergreifen Partei für eine qualitativ hochstehende Kinderbetreuung – ohne Wenn und Aber.
Wann kommt es zum Verkauf des Grundstücks 224 (Schuelerhuus)?
Im Gegenvorschlag zur Bodeninitiative werden sechs Grundstücke als Ausnahmen definiert und explizit zum Verkauf vorgesehen. Im B&A zu den Widmungen und Entwidmungen wurde nun eines der Grundstücke (Nr. 224, Schuelerhuus) vom Verwaltungs- ins Finanzvermögen verschoben. Das war der erste Schritt hin zum Verkauf. Aufgrund der Mehrheiten konnten wir die Verschiebung nicht verhindern. Deshalb haben wir den Antrag gestellt, dass dieses grössere Grundstück (ca. 1200 m2) im Vorverkaufsrecht oder im Baurecht an eine Krienser Wohnbaugenossenschaft abgegeben wird. Der Antrag wurde aber von der bürgerlichen Mehrheit abgelehnt.
Wir ergreifen Partei für die Förderung von genossenschaftlichem Wohnungsbau.
Wie steht es um die Wildbienen respektive die Biodiversität in Kriens?
Die 9 Honigbienen-Arten leben in grossen Völkern und sind deshalb für die Imkerei interessant. Die rund 2500 Wildbienen-Arten sind dagegen typischerweise allein unterwegs. Da alle Bienenarten ein ähnliches Nahrungsangebot nutzen, entsteht eine natürliche Konkurrenz-Situation. Sie wird durch den Menschen verstärkt, weil er Honigbienen als Nutztier hält. In Stadtgebieten mit Stadtimkern wird dann das Nahrungsangebot so stark reduziert, dass die Wildbienen verdrängt werden und vom Aussterben bedroht sind. Deshalb braucht es eine gezielte Förderung inklusive guter Zusammenarbeit mit Imkervereinen, damit Wildbienen erhalten werden können. Kathrin Gut hat deshalb mit einer Interpellation nachgefragt, wie in Kriens Wildbienen gefördert werden. Erfreulicherweise zeigt nun die Antwort, dass bereits einiges unternommen wird, damit die Wildbienen erhalten bleiben. Die vielen versiegelten Flächen in Kriens zeigen, dass Kriens noch viel Luft nach oben hat.
Es gilt in Zukunft geeignete Flächen zu entsiegeln, so dass sie mit Blütenpflanzen zu attraktiven Nahrungsquellen für Wildbienen werden. Neben gezielter Info-Arbeit und Kommunikation wäre dies ein sehr wichtiges Anliegen der SP Kriens.
Wir ergreifen Partei für mehr Biodiversität auf dem Stadtgebiet.
Ändern sich die Mieten der Stadt Kriens passend zum Referenzzinssatz?
Die Stadt Kriens ist mit rund 110 Wohnungen, davon 80 Alterswohnungen nur eine kleine Anbieterin von Mietwohnungen. Die Verantwortung, welche die Stadt Kriens als öffentliche Verwaltung und damit als Vorbild für Vermieter:innen hat, ist umso grösser. Dies besonders in Zeiten, in welchen der Referenzzinssatz steigt und so die Mieten teurer werden. Deshalb hat Yves Lips beim Stadtrat mit einer Interpellation nachgefragt, ob und wie die Stadt Kriens ihren Mieter:innen die Vor- und Nachteile eines sich ändernden Referenzzinssatzes weitergibt. Erfreulich ist, dass der Stadtrat aufgrund unserer Fragen 2023 und 2024 auf Mietzinserhöhungen verzichtet. Der Stadtrat ist sich bewusst, dass in vielen städtischen Wohnungen Menschen mit wenig Einkommen wohnen und dass die steigenden Mieten für sie ein Armutsrisiko darstellen.